Erlangen-City! Freies 1-Zimmer-Appartement mit Südterrasse! TG möglich!

Objekt-Nr863 (1/1866)
ObjektartWohnung
KategorieApartment
Stellplatz Tiefgarage24.000,00 € (1 verfügbar)
Wohnfläche33 m²
Zimmer1
Badezimmer1
Terrassen1
Verfügbar ab ab sofort
Energieausweistyp Verbrauchsausweis
Endenergiebedarf 78 kWh/(m²*a)
Energieeffizienzklasse Klasse C
Ausstelldatum 04.04.2023
Baujahr (laut Energieausweis) 2012
Baujahr2012

Lage

Attraktive Innenstadtlage, die keine Wünsche offen lässt. Die Universität ist in wenigen Minuten per Fahrrad erreichbar, zur Bushaltestelle sind es ebenfalls nur wenige Gehminuten. Einkaufs-, Sport- und Freizeitmöglichkeiten befinden sich in der näheren Umgebung.

Ausstattung

  • Kunststoffisolierglasfenster innen weiß, außen anthrazit
  • bodentiefes Fensterelement vor Essbereich
  • dreiteiliges, bodentiefes Fensterelement mit Terrassentür zur Südseite
  • überdachte Südterrasse
  • Küchenzeile
  • Laminatböden
  • Bad mit Fenster, Dusche, Waschbecken und WC
  • Flur Abstellnische mit Schrank
  • Kabelfernsehanschluss
  • Beheizung mittels Fernwärme

Beschreibung

Die ansprechende Wohnanlage wurde 2012 gebaut und verteilt sich auf vier Häuser mit insgesamt 88 Eigentumswohnungen. Das helle Studentenappartement mit Südterrasse und ca. 33 m² Wohnfläche befindet sich im Erdgeschoss. Es ist von einem Grünstreifen und einer Buchenhecke umgeben.

Das Appartement ist frei und derzeit nicht vermietet. Es ist voll möbliert, u.a. mit Bett, Küchenzeile, Schreibtisch, Tisch und Stühle. Das Inventar ist im Kaufpreis enthalten. Die monatliche Wohngeldvorauszahlung beträgt 186,-- € inklusive Heizkosten.

Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil. Im Innenhof stehen zur gemeinschaftlichen Nutzung überdachte Fahrradstellplätze zur Verfügung, im Untergeschoss Wasch- und Trockenräume.

Der Tiefgaragenstellplatz kann für 24.000,-- € erworben werden.

Sonstiges

Die Appartements in der Anlage dürfen nur an Personen zur Nutzung überlassen werden, die an einer Fach- oder Hochschule studieren oder dort eingeschrieben sind. Diese Regelung ist als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.

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